Archiv für die Kategorie „Verkehrsrecht“

PostHeaderIcon Einhaltung der Lenkzeiten ist für die Verkehrssicherheit wichtig

Unsere Straßen und Autobahnen sind voll und überlastet von Lkw, Pkw und Bussen. Für die Lenker von Fahrzeugen, die einschließlich eines Anhängers 3,5 Tonnen Gewichtüberschreiten, welche gewerblich im Güter- und Personenverkehr unterwegs sind, müssen sich an Lenkzeit halten. Damit wird die Sicherheit auf den Straßen und auch die der Fahrzeuglenker deutlich erhöht und gewährleistet. Eine Übermüdung führt schnell zur Unaufmerksamkeit und die wiederum wegen der fehlenden Reaktionsfähigkeit zu schweren Unfällen.

Was sind Lenkzeiten?

Das sind generell die Zeiten, in denen der Motor des Fahrzeuges läuft, außer bei den Wartungsarbeiten, Grenzabfertigungen oder Be- und Entladungen oder sich auf der Straße bewegt. So gelten als Maximum Lenkzeiten mit einer Gesamtzeit von 9 Stunden pro Tag als zulässig. Innerhalbdieser Lenkzeit muss nach einer Zeit von 4,5 Stunden eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden.Diese kann jedoch aufgeteilt werden in 30 und 15 Minuten. Diese 9 Stunden dürfen im Ausnahmefall an höchstens 2 Tagen für jeweils 1 Stunde überschritten werden. Insgesamt darf die wöchentliche LenkzeitĀ“56 Stunden nicht überschreiten. Danach ist unbedingt eine Ruhezeit von 45 Stunden einzuhalten.Aufgezeichnet wird die Einhaltung der Lenkzeiten mittels eines Fahrtenschreibers oder auch alsEG-Kontrollgerät bekannt, welches die Daten minutengenau auf ein Datenblatt schreibt. Diesesind vom Fahrzeuglenker stets mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Lenkzeiten?

Diese werden vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführt. Ohne vorherige Ankündigung werden die Kontrollen an Autobahnen vorgenommen.

Das Verkehrsrecht lässt sich gliedern öffentliches und privates Verkehrsrecht. Zum öffentlichenVerkehrsrecht zählt die Verkehrsverwaltung (Bußgeldrecht, Verkehrsstrafe, Verwarngelder).

Hier findet sich nochmals eine Unterteilung in allgemeines und besonderes Verkehrsrecht. Zu dem allgemeinen ist das Verkehrsverwaltungsrecht einzuordnen.Das besondere Verkehrsrecht beinhaltet eine Reihe von Verkehrsträgern wie von Schiene, Straße, derLuftfahrt, dem Wasserverkehr und auch das Seerecht. Das private Verkehrsrecht teilt sich in Vertragsrecht und Haftungsrecht auf. Mit der Hilfedes Vertragsrechtes lassen sich Streitigkeiten beim Kauf oder auch Verkauf von Fahrzeugen klären.Mittels Haftungsrecht kann problemlos geklärt werden, wer für den Unfall haften muss.